Werbung

Plazieren Sie Ihre Werbung hier

Einreiseformalitäten

 

Einreiseformalitäten

Ungeachtet der Staatsangehörigkeit der Besucher und ihrer Familienmitglieder wird kein Visum für die Einreise auf die Seychellen benötigt.  Um eine Einreisegenehmigung zu erhalten, müssen jedoch die folgenden Dokumente am internationalen Flughafen der Seychellen vorgezeigt werden:

1)     ein Reisepass, der mindestens bis zum Tag der geplanten Abreise gültig ist
2)     ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise
3)     der Nachweis einer Unterkunft einschließlich der Kontaktdaten
4)     ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts

Die Inhaber eines Kinderausweises für minderjährige deutsche Staatsbürger bis zum vollendeten 15.  Lebensjahr dürfen in die Seychellen einreisen, sofern der Ausweis ein Lichtbild des Inhabers enthält.

Bei Vorlage aller oben genannten Dokumente wird von der Einwanderungsbehörde der Seychellen eine Besuchsgenehmigung ausgestellt.

Die Besuchsgenehmigung ist grundsätzlich für einen Monat gültig und kann auf bis zu drei Monate – gerechnet vom ursprünglichen Ausstellungsdatum – verlängert werden.  Sie kann in Schritten von höchstens drei Monaten auf eine Gesamtaufenthaltsdauer von höchstens zwölf Monaten verlängert werden, sofern der Besucher weiterhin die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Die Aufenthaltserlaubnis ist für die ersten drei Monate kostenlos, danach wird für jede Verlängerung von bis zu drei Monaten eine Gebühr von SCR 5.000 erhoben.

Für alle Visumsangelegenheiten wie Ausnahmen und Verlängerungen und weitere Fragen bezüglich eines Aufenthaltes auf den Seychellen wenden Sie sich bitte an:

Department of Immigration
Independence House
PO Box 430, Victoria
Mahé, Seychelles
Tel: +248 29 36 36
Fax: +248 22 50 35
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Zollbestimmungen

Erlaubt ist die Mitnahme von Spirituosen (auch Wein, Bier, Starkbier, Port), Parfüms und Tabak:

  • 200 Zigaretten oder 250g Tabak
  • 2 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein
  • 200ml of Parfüm oder Eau de Toilette

Persönliches Eigentum, welches bei der Ausreise wieder ausgeführt werden soll, wird nicht besteuert. Zusätzlich zu den oben angegebenen Duty Free Bestimmungen, darf jeder Besucher zollfrei eine Video- und Kameraausrüstung, Musikinstrument, tragbare elektronische oder elektrische Geräte, Sportausrüstung und andere Gegenstände des Freizeitbedarfes einführen.

Waffen wie Schreckschußpistolen, Keulen, Pfeil und Bogen, Schlagringe, Dolche, Schwerter, Tränengas, Peitschen, Schußwaffen und Munition sind verboten.  Sie dürfen nur mit entsprechender Genehmigung oder mit vorheriger offizieller Autorisation durch die entsprechenden Behörden eingeführt werden.

Dies gilt ebenso für Harpunengewehre, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik und Explosive jeder Art.

Weiterhin ist die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen, Tieren und Tierprodukten, biologischen Proben, radioaktiven Substanzen und Apparaturen, gefährliche Drogen, Chemikalien, Medizin, pharmazeutische Artikel und giftige Substanzen ohne entsprechender Genehmigung oder vorheriger offizieller Autorisation durch die entsprechenden Behörden verboten.

Der Wert mitgebrachter Lebensmittel auf die Seychellen für den persönlichen Bedarf, darf 3.000,- SCR nicht übersteigen, außer Sie haben im Vorfeld die entsprechende Importgenehmigung erhalten und zur Vorlage bereit.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist strengstens verboten.

Alle Gegenstände, Lebensmittel oder Sonstiges, welche über die vorgegebene Höchstgrenze mitgebracht werden, werden in der Landeswährung besteuert.  Diese ist in Bar zu entrichten, oder über Scheck der bei einer einheimischen Bank eingelöst werden kann.  Importsteuer kann nicht mit Kreditkarte bezahlt werden.